Der Markt Meitingen gewährt auch in diesem Jahr eine Vereinszuwendung.
Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Mitgliederliste (Stand: 01.01.2025) entsprechend den Richtlinien für die Vereinsförderung.
Alle Vereine, die ihre Vereinszuwendung für das Jahr 2025 noch nicht abgerufen haben, bitten wir, dies baldmöglichst nachzuholen. Übermitteln Sie dazu Ihre Mitgliederliste an den Markt Meitingen, Frau Zaglmann, Werner-von-Siemens-Straße 18a, gerne auch per E-Mail an h.zaglmann@markt-meitingen.de. Anhänge bitte im pdf-Format senden.
Da die Vereinszuwendung einen Jugendbeitrag vorsieht, sollte die Mitgliederliste nach Jugendlichen (einschließlich 18. Lebensjahr) und Erwachsenen getrennt sein.