Im Sommer lässt es sich nicht vermeiden, dass an Gehwegen, Abflussrinnen und rund um Straßeneinlaufschächte Gras und Unkraut wächst. Dies kann nicht nur die Asphaltierung beschädigt, sondern auch der Regenwasserabfluss erheblich beeinträchtigen. Gerade bei den zunehmenden Starkregenereignissen kann dies zur Überlastung des Kanalnetzes und in der Folge zu vollgelaufenen Kellern führen.
Um dem entgegenzuwirken sind die angrenzenden Eigentümer gemäß der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung verpflichtet, die Gehwege regelmäßig zu kehren und dabei Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen. Zudem muss dabei auch das Gras und das Unkraut entfernt werden, soweit es aus Ritzen und Rissen in den Gehwegen, entlang der Grundstücksgrenze zur Straße oder in den Abflussrinnen wächst. In diesem Zusammenhang sind auch die Einläufe der Straßensinkkästen und der Kanalschächte entlang der Grundstücke freizumachen.
Wenn diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen wird, ist der Markt Meitingen berechtigt und auch verpflichtet, Verwarnungen auszusprechen und gegebenenfalls Geldbußen zu verhängen.
Wir bitten Sie um ihre Mithilfe. Durch Ihre Unterstützung tragen Sie nicht nur zur längeren Haltbarkeit der Straßen bei, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Verschönerung des Ortsbildes im Markt Meitingen.