Straßeneinlaufschächte, die so mit Laub bedeckt sind, verlieren ihre Funktion, weil Niederschlagswasser nicht mehr ungehindert ablaufen kann!
Bei Starkregenereignissen kommt es immer wieder vor, dass in manchen Straßenzügen das Niederschlagswasser nicht ordnungsgemäß ablaufen kann und sich große Wasseransammlungen auf der Fahrbahn bilden. Häufige Ursache hierfür sind verstopfte Straßeneinläufe oder verschmutzte Wasserabflussrinnen.
Gemäß der geltenden Reinigungsverordnung sind alle Grundstückseigentümer – sofern vertraglich geregelt, auch die Mieter – verpflichtet,
auf eigene Kosten regelmäßig zu reinigen.
Hier weisen wir auf unsere bestehende Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung hin, die auf unserer Internetseite veröffentlicht ist - www.meitingen.de/Ortsrecht/Oeffentliche-Sicherheit-und-Ordnung.
Die Verordnung schreibt vor, dass mindestens einmal monatlich – im Frühjahr und Herbst auch häufiger – gekehrt werden muss. Dabei sind Kehricht, Laub, Schlamm und sonstiger Unrat zu entfernen. Nur so kann gewährleistet werden, dass bei Starkregen das Wasser ungehindert von den Straßenflächen abfließen kann. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!