Die Kassenverwaltung des Marktes Meitingen weist darauf hin, dass am 15. November die letzte Rate von Grund- und Gewerbesteuer sowie der Müllabfuhrgebühren für das Jahr 2025 zu entrichten ist. Bei allen Zahlungspflichtigen, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Betrag zum Fälligkeitstermin vom Konto abgebucht.
Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins wird die Steuerschuld zuzüglich gesetzlicher Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben.