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Meitinger Bürgerbrief
Ausgabe 1029/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Herbstzeit ist Gartenzeit

Die Natur geht langsam in ihre Ruhephase, jetzt gilt es den Garten winterfest zu machen. Auch für Neupflanzungen ist im Herbst eine guter Zeitpunkt.

Denken Sie daran, dass bei es der Gartenarbeit auch manch Rechtliches zu beachten gibt:

So gilt in Deutschland die Geräte- und Lärmschutzverordnung.

Für Arbeiten im Freien in Wohngebieten verbietet sie an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen in der Zeit von 20 bis 7 Uhr den Betrieb von Geräten und Maschinen (u.a. Rasenmäher, Vertikutierer, Motorsägen)

Darüber hinaus dürfen Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler an Werktagen nur in der Zeit von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr betrieben werden.

Für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft gelten gesonderte Bestimmungen.

Im allgemeinen Interesse bitten wir Sie, diese Ruhezeiten einzuhalten und wenn möglich auch in der Mittagszeit (13 – 15 Uhr) ruhestörende Arbeiten zu unterlassen.

Welche Regelungen für Neuanpflanzungen bestehen, finden Sie auf unserer Homepage www.meitingen.de (Aktuelles)