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Meitinger Bürgerbrief
Ausgabe 1031/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Winter 2025/2026 - was bei Eis und Schnee zu beachten ist

Ende November hatten wir die ersten Tage mit winterlichen Verhältnissen. Um bei Eis und Schnee die Behinderungen für alle so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie Folgendes zu beachten:

Ihre Aufgaben als Anlieger

Aus unserer Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung*) ergibt sich eine Räum- und Streupflicht für Anlieger. Das heißt, dass diese dafür zu sorgen haben, dass Gehwege

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an Werktagen von 7 – 20 Uhr und

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an Sonn- und Feiertagen von 8 – 20 Uhr

in einem sicheren Zustand sind.

Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte ist zusätzlich mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln, zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen.

Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. In Straßenzügen, in denen kein Gehweg vorhanden ist, muss eine Gehbahn geschaffen werden.

Wenn Anlieger dieser Pflicht nicht nachkommen und es deshalb zu einem Unfall kommt, können ihnen haftungsrechtliche Folgen entstehen.

Geräumter Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Straßeneinlaufschächte, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege müssen frei bleiben. Schnee, der im Grundstück anfällt (z. B. beim Räumen der Einfahrt) ist auch dort zu lagern.

*) Die Verordnung ist auf www.meitingen.de veröffentlicht.

Unsere Aufgabe als Kommune

Unser Bauhof und beauftragte Unternehmen räumen und streuen im gesamten Gemeindegebiet. Dabei gehen sie nach einem Stufenplan vor, der vorrangig Hauptstraßen, Ortsverbindungsstraßen und gefährliche Stellen (z.B. Kreuzungen, Straßen mit Gefälle) abfährt. Wenn Kapazitäten vorhanden sind, werden auch Nebenstraßen und Wohngebiete geräumt und Splitt gestreut.

Wir bitten um Verständnis, dass unsere Mitarbeitenden – vor allem bei starkem und andauerndem Schneefall - nicht überall gleichzeitig sein können.

Auch bitten wir zu beachten, dass verschiedene Straßen in Verantwortung des Landkreises geräumt und gestreut werden und wir auf diese Arbeit keinen Einfluss nehmen können.

Abgabe von Splitt am Wertstoffhof

Um unseren Bürgerinnen und Bürgern die Arbeit zu erleichtern, geben wir kleinere Mengen Splitt kostenlos ab. Er kann im Meitinger Wertstoffhof während der Öffnungszeiten abgeholt werden.

Bitte entnehmen Sie den Streukisten, die an Kreuzungsbereichen,

Fußgängerüberwegen und Brückenübergängen kein Material!

Der hier gelagerte Splitt dient allein der Sicherheit dieser Gefährdungsbereiche und nur dafür darf das Streugut verwendet werden.

Parkende Fahrzeuge und Räumdienst

Parkende Fahrzeuge am Straßenrand erschweren die Arbeit des Räumdienstes, insbesondere, wenn diese beidseitig stehen. Achten

Sie bitte darauf, dass die Straßenbereiche durch parkende Fahrzeuge

nicht so verengt werden, dass die Räumfahrzeuge an ihrer Arbeit gehindert werden. Denken Sie dabei daran, dass der Winterdienst bereits in den frühen Morgenstunden beginnt.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Kommen Sie gut und sicher durch den Winter!