Für die Plakatierung innerorts gilt im Markt Meitingen eine Satzung (Plakatierungsverordnung), die Fristen und auch Ausschlussgebiete enthält.
Plakatierungsanträge sind an das Ordnungsamt zu stellen und können auch online über das BayernPortal erfolgen.
Bei Unklarheiten und Fragen empfehlen wir Gewerbetreibenden, Vereinen, Organisationen, Wählergemeinschaften und Parteien vorab sicherheitshalber das persönliche Gespräch mit unserem Ordnungsamtsleiter, Herr Zwick (Tel.: 08271/8199-15, E-Mail: a.zwick@markt-meitingen.de), zu suchen.
Hinweise zu nicht ordnungsgemäß aufgestellten Plakaten werden von der Verwaltung umgehend behandelt, unabhängig von der politischen Richtung oder auch dem Vereinshintergrund.
Wir weisen darauf hin, dass sich die Plakatierung im Außerortsbereich entlang einer Kreis- oder Staatsstraße nicht im Rechtsbereich befindet, der von der Plakatierungsverordnung des Marktes Meitingen betroffen ist. Zuständig ist in diesem Fall die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Augsburg.
Die angebachten Plakate sind auch wieder selbst vollständig zu entfernen.
Die aktuell gültige Plakatierungsverordnung finden Sie auf unserer Internetseite www.meitingen.de/Ortsrecht.