Nach wie vor besteht häufig die falsche Annahme, die Errichtung von Garagen, Carports und sonstigen Nebengebäuden (Geräteschuppen, Gartenhäuschen, Fahrradunterstand etc.) sei immer genehmigungsfrei. Die nachbarliche Zustimmung entscheidet keinesfalls über die Genehmigungspflicht oder -freiheit einer Maßnahme. Zunächst unterliegen alle Vorhaben einer Genehmigungspflicht, sofern die Bayer. Bauordnung nicht eine abweichende Regelung enthält.
Die gemeindliche Garagen- und Stellplatzsatzung oder auch ein Bebauungsplan enthält verbindliche Vorgaben zu Garagen/Carports und Stellplätzen.
Errichtung von Wintergärten
Die Errichtung von Wintergärten ist immer genehmigungspflichtig. Ungeachtet der baurechtlichen Vorgaben werden durch diese Bauten auch Flächen geschaffen, die eine Beitragspflicht nach den gemeindlichen Satzungen für Wasser und Kanal auslösen.
Terrassenüberdachungen ohne und mit Seitenelement
Terrassenüberdachungen ohne Seitenelement sind mit einer Fläche bis zu 30 qm verfahrensfrei. In Bebauungsplangebieten kann trotzdem eine Antragspflicht gegeben sein.
Terrassenüberdachungen mit Seitenelement sind immer genehmigungspflichtig.
Ein Vorhaben, das ohne erforderliche Genehmigung errichtet wurde, wird durch Zeitablauf nicht sanktioniert. Gegen sogenannte "Schwarzbauten" kann auch noch nach Jahrzehnten eine Beseitigung angeordnet werden.
Im Markt Meitingen gibt es eine Vielzahl an Bebauungsplänen die den Standort, die Größe und die Gestaltung von Bauvorhaben regeln. Die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (BayBO), insbesondere zur zulässigen Grenzbebauung, sind immer zu beachten.
Wir raten, vor der Planung dieser Bauvorhaben, insbesondere aber auch bei der geplanten Errichtung von Dachgauben/Zwerchgiebel, Eingangsüberdachungen etc., sich bei Frau Riß bzw. Frau Schmidbaur (Tel. 08271/8199-21, -721), über die für Sie zutreffende Rechtslage zu informieren.
Auch vor einem anstehenden Grundstückskauf, ist es hilfreich, sich über die genauen Bebauungsmöglichkeiten zu erkundigen. Durch ein kurzes Gespräch können so spätere unliebsame Überraschungen vermieden werden.