Informationen zur Kommunalwahl am 8. März 2026 finden Sie auf unserer Internetseite www.meitigen.de/kommunalwahl. Amtliche Bekanntmachungen zur Wahl werden per Anschlag am Rathauseingang, Werner-von-Siemens-Straße 18 a, und ergänzend online auf der Wahl-Unterseite veröffentlicht.
Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl
Alle Wahlberechtigten im Markt Meitingen erhalten ihre Wahlbenachrichtigungen bis spätestens 15. Februar 2026.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem Einwohnermeldeamt des Marktes Meitigen in Verbindung.
Kontakt:
Telefon 08271/8199-29 oder -39
E-Mail: ewo@markt-meitingen.de
Briefwahlanträge können nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung schriftlich gestellt werden. Ebenso ist eine Antragstellung online möglich (www.meitingen.de)
Bitte beachten Sie: Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Briefwahlunterlagen frühestens 20 Tage vor der Wahl versandt werden dürfen. Der Versand der Unterlagen kann also erst ab den 16. Februar 2026 erfolgen.
Mit längeren Postlaufzeiten sowohl beim Versand, als auch bei der Rücksendung der Unterlagen an uns ist zu rechnen. Briefwähler können ihre ausgefüllten Unterlagen auch gerne direkt im Rathaus einwerfen oder abgeben.