Titel Logo
Meitinger Bürgerbrief
Ausgabe 1040/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Seit dem Volksbegehren „Rettet die Bienen" gilt in Bayern die Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen. Entlang natürlicher Gewässer ist eine acker- und gartenbauliche Nutzung auf mindestens fünf Metern, bei staatlichen Flächen auf zehn Metern ab der Uferlinie untersagt.

Die Wasserwirtschaftsämter kartieren derzeit bayernweit die Gewässer nach einheitlichen Kriterien. Die festgelegten Gewässerrandstreifen sind im UmweltAtlas Bayern digital einsehbar und sorgen insbesondere in bisher uneindeutigen Fällen für Klarheit und Planungssicherheit.

Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Donauwörth kartiert aktuell Gewässer 3. Ordnung zur Erstellung einer landesweiten Gewässerrandstreifenkulisse. Die Hinweiskarten zum vorläufigen Entwurf der Randstreifenkulisse sind auf der Internetseite des WWA abrufbar https://www.wwa-don.bayern.de/themen/fluesse_seen/gewaesserrandstreifen/index.htm.

Bis einschließlich 6. Mai 2026 besteht für Anlieger, Bewirtschafter und Betroffene die Möglichkeit begründete Einwendungen hinsichtlich der getroffenen Einstufung zu übermitteln. Näheres dazu ist ebenfalls auf der o.g. Internetseite zu finden.