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Meitinger Bürgerbrief
Ausgabe 1040/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Brauchtum in der Freinacht

Das Brauchtum erlaubt es, in der sogenannten Freinacht vom 30. April auf den 1. Mai lose Gegenstände um das Haus herum zu verstecken oder zu verstellen.

Wichtig ist, dass diese Streiche harmlos bleiben und keine Sachbeschädigung an privatem oder öffentlichem Eigentum oder Gefährdung der Sicherheit verursachen. Die Betroffenen müssen auch wissen, wo sie die „verzogenen" Gegenstände wiederfinden.