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Meitinger Bürgerbrief
Ausgabe 1043/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Regelungen im Verkehrsberuhigten Bereich

 

Verschiedene Straßenzüge im Markt Meitingen sind als Verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen. Kenntlich gemacht werden diese Bereiche durch das nebenstehende Verkehrszeichen.

Wo dieses Zeichen gilt, sind gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende Regelungen zu beachten:

Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt.

Der Fahrverkehr muss Schrittgeschwindigkeit (7-10 km/h) einhalten.

Fahrzeugführer (auch Radfahrer) dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.

Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig; ausgenommen ist das Ein- oder Aussteigen sowie Be- oder Entladen.

Wer aus einem Verkehrsberuhigten Bereich ausfährt, muss immer warten. Die Rechts-vor-links-Regel findet hier keine Anwendung.