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Meitinger Bürgerbrief
Ausgabe 1043/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Wasserabflussrinnen freihalten!

In den vergangenen Wochen wurden die Gemeindestraßen maschinell gereinigt. Dennoch gilt für alle Anliegerinnen und Anlieger weiterhin die Verpflichtung, die Gehwege vor ihren Grundstücken sauber zu halten.

Bitte achten Sie darauf, Gehwege bei Bedarf zu kehren und insbesondere auch die Wasserabflussrinnen freizuhalten. Dabei sind Laub, Schmutz, Schlamm und sonstige Ablagerungen zu entfernen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Niederschlagswasser – vor allem bei starken Regenfällen – ungehindert abfließen kann und es nicht zu Rückstau und Überschwemmungen kommt.

Auch Gras und Unkraut, das an Gehsteigen und in Abflussrinnen wächst, kann den Regenwasserabfluss erheblich beeinträchtigen. Wir bitten daher, bei der Reinigung der Gehwege auch eventuellen Bewuchs zu entfernen.

Eine entsprechende Verpflichtung ergibt sich aus § 4 bis § 6 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehwege. Diese finden Sie auf www.meitingen.de.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!