Die Veröffentlichung im Internet ersetzt den früheren Aushang für amtliche und ortsübliche Bekanntmachungen in den gemeindlichen Anschlagkästen in allen Ortsteilen.
Auf folgende aktuellen Bekanntmachungen weisen wir hin:
Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren
Bürgerinnen und Bürger haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Näheres unter www.meitingen.de – Rathaus & Politik.