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Meitinger Bürgerbrief
Ausgabe 1044/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Vereinszuwendung

Der Markt Meitingen gewährt auch in diesem Jahr eine Vereinszuwendung. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Mitgliederliste (Stand: 01.01.2026) entsprechend den Richtlinien für die Vereinsförderung.

Alle Vereine, die ihre Vereinszuwendung für das laufende Jahr noch nicht abgerufen haben, bitten wir, dies baldmöglichst nachzuholen. Da die Vereinszuwendung einen Jugendbeitrag vorsieht, sollte die Mitgliederliste nach Jugendlichen (einschließlich 18. Lebensjahr) und Erwachsenen getrennt sein.

Übermitteln Sie Ihre Mitgliederliste an den Markt Meitingen, Frau Wurm, Werner-von-Siemens-Straße 18a, gerne auch per E-Mail an kaemmerei@markt-meitingen.de; Anhänge bitte im pdf-Format.