Der Spielplatz am Pappelweg in Erlingen liegt in einem „Verkehrsberuhigten Bereich“. In solchen Bereichen ist das Parken ausschließlich auf den dafür gekennzeichneten Flächen zulässig. Ausgenommen hiervon sind lediglich das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
Aktuell häufen sich die Beschwerden, dass im Umfeld des Spielplatzes außerhalb der ausgewiesenen Flächen geparkt wird und dadurch die Einsicht für Fahrzeugführer auf spielende und unvermittelt auf die Straße laufende Kinder nicht gegeben ist.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit wurde deshalb der Verkehrsüberwachungsdienst beauftragt, dort verstärkt Kontrollen durchzuführen und Verstöße zu ahnden.