Aktuell werden die Gemeindestraßen maschinell gekehrt. Unabhängig davon haben Anliegerinnen und Anlieger die Gehwege entlang ihrer Grundstücke sauber zu halten und bei Bedarf zu kehren. Insbesondere gilt es die Wasserabflussrinnen freizuhalten und Laub, Schmutz, Schlamm und sonstige Ablagerungen zu entfernen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Niederschlagswasser – vor allem bei starken Regenfällen – ungehindert abfließen kann und es nicht zu Rückstau und Überschwemmungen kommt.
Auch Gras und Unkraut, das an Gehsteigen und in Abflussrinnen wächst, kann den Regenwasserabfluss erheblich beeinträchtigen. Wir bitten daher, bei der Reinigung der Gehwege auch eventuellen Bewuchs zu entfernen.
Die Verpflichtung ergibt sich aus § 4 bis § 6 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehwege. Diese finden Sie auf www.meitingen.de.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!