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Meitinger Bürgerbrief
Ausgabe 1047/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Feuerwerke faszinieren viele Menschen und gehören für manche zu besonderen Festen dazu. So erreichen uns immer wieder Anfragen von Privatpersonen, die Familie, Freunde oder Angehörige anlässlich eines runden Geburtstags, einer Hochzeit oder eines anderen besonderen Ereignisses mit einem Feuerwerk überraschen möchten.

Aus Gründen des Umwelt-, Immissions-, Tier- und Brandschutzes werden jedoch vom Markt Meitingen bereits seit mehreren Jahren keine Genehmigungen für private Feuerwerke außerhalb der gesetzlich zulässigen Zeiten (31. Dezember und 1. Januar) mehr erteilt.

Diese Regelung dient dem Schutz von Mensch, Tier und Umwelt sowie der Vermeidung von Lärm, Brandgefahren und unnötigen Belastungen für die Allgemeinheit.

Wir bitten dafür um Verständnis und danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme.