Gemäß § 27 Abs. 3 KUV wird die Gemeinde gebeten, die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und den nachgenannten Bestätigungsvermerk in der ortsüblichen Form öffentlich bekannt zu machen.
Der Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss 2022 in seiner Sitzung am 26.11.2024 festgestellt und genehmigt. Der Verlust in Höhe von 7.184,37 € wird auf neue Rechnungen vorgetragen.
Der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes in München vom 06.03.2024 über die Prüfung der Jahresabschlüsse schließt mit folgendem
Bestätigungsvermerk
„Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügten Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Kommunalunternehmens zum 31.12.2022 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommunalunternehmens. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und stellt Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffen dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.“
Der Jahresabschluss und der lagebricht liegen in der Zeit vom 16. Dezember 2024 bis zum 31. Dezember 2024 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe in 97490 Poppenhausen, Bergstraße 4, öffentlich aus.
Mit freundlichen Grüßen
Das Kommunalunternehmen
der Rhön-Maintal-Gruppe