Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Dittelbrunn
Ausgabe 1/2026
Nachrichten aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Hinweis zu Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2026

Der Gemeinde liegen derzeit noch keine Grundsteuermessbescheide für das Jahr 2026 vor. Insbesondere wurden bislang Eigentumswechsel, die ab dem 1. Januar 2026 wirksam werden, noch nicht an uns übermittelt.

Aus diesem Grund konnten für neue Eigentümerinnen und Eigentümer noch keine entsprechenden Grundsteuerbescheide erstellt und versandt werden. Die Übermittlung der Messbescheide durch das Finanzamt Schweinfurt wird voraussichtlich erst Anfang des Jahres 2026 erfolgen. Erst nach Vorliegen dieser Daten ist eine korrekte Veranlagung möglich.

Es kann vorkommen, dass zunächst noch der bisherige Eigentümer zur Grundsteuer herangezogen wird und Eigentumswechsel erst nach Fälligkeit der ersten Rate am 15. Februar 2026 berücksichtigt werden. In diesen Fällen erfolgt nach der Anpassung der Veranlagung eine entsprechende Erstattung an denjenigen, der ab dem Jahr 2026 nicht mehr Eigentümer des Grundstücks ist.

Wir bitten die betroffenen Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und darum, von Rückfragen abzusehen, solange die erforderlichen Daten noch nicht vorliegen.