Vorschlag zur Veröffentlichung
Waldneuordnung Hambach 6
Gemeinde Dittelbrunn
Landkreis Schweinfurt
Vorschläge für die Wahl des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft Hambach 6
Das Waldneuordnungsverfahren Hambach 6 wird bis Mitte des Jahres angeordnet.
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat mitgeteilt, dass nach der Anordnung des Waldneuordnungsverfahrens die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Hambach 6 gewählt werden. Hierbei geht es um die Wahl von 5 Vorstandsmitgliedern und deren 5 Stellvertreter.
Gewählt werden können grundsätzlich alle Personen, die volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind; sie müssen nicht Grundeigentümer im Waldneuordnungsgebiet oder Landwirte sein.
Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Die Mitglieder des Vorstandes bilden zusammen mit dem beamteten Vorsitzenden (dieser ist vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken bestimmt) den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG), der deren Geschäfte zu führen hat und für die Ausführung der Aufgaben der TG zuständig ist. Dem Vorstand obliegen somit wichtige Aufgaben.
Zur Vorbereitung der Wahl sollen nunmehr Kandidaten benannt werden, die zur Annahme dieses Ehrenamtes bereit sind. Das Amt bittet, in geeigneter Weise einen Wahlvorschlag zu erstellen, der mindestens 10 Kandidaten enthält. Die Mitwirkung von Frauen wird ausdrücklich gewünscht, die Kandidatenliste sollte daher auch Frauen enthalten.
Interessierte BürgerInnen werden gebeten, sich bis spätestens 23.06.2023 bei der Gemeinde Dittelbrunn zu melden. Hier liegt jeweils eine Vorschlagsliste aus, in die sich die Bewerber eintragen und ihre Kandidatur durch eigenhändige Unterschrift bestätigen können.
Der Zeitpunkt der Wahlversammlung wird zu gegebener Zeit öffentlich bekannt gegeben.
Dittelbrunn, den 17.05.2023
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