Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Dittelbrunn folgende Satzung:
§ 1 Änderung
§ 6 der Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung (Friedhofsgebührensatzung – FGS) der Gemeinde Dittelbrunn vom 25.06.2024 (Amtsblatt Nr. 14/24) erhält folgende Fassung:
(1) Für die Erlaubnis, ein Grabmal oder eine sonstige bauliche Anlage errichten oder verändern zu dürfen, wird eine Gebühr von 25,00 € erhoben.
(2) →Die Gemeinde erhebt bei Bestattungen eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 75,00 €
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.03.2026 Kraft.
Dittelbrunn, 03.02.2026