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Amtsblatt der Gemeinde Dittelbrunn
Ausgabe 10/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Dittelbrunn (FGS) vom 03.02.2026

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Dittelbrunn folgende Satzung:

§ 1 Änderung

§ 6 der Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung (Friedhofsgebührensatzung – FGS) der Gemeinde Dittelbrunn vom 25.06.2024 (Amtsblatt Nr. 14/24) erhält folgende Fassung:

(1) Für die Erlaubnis, ein Grabmal oder eine sonstige bauliche Anlage errichten oder verändern zu dürfen, wird eine Gebühr von 25,00 € erhoben.

(2) →Die Gemeinde erhebt bei Bestattungen eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 75,00 €

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.03.2026 Kraft.

Dittelbrunn, 03.02.2026

Warmuth
1. Bürgermeister