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Amtsblatt der Gemeinde Dittelbrunn
Ausgabe 11/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Waldbrandgefahr in trockenen Zeiten – Offenes Feuer/Grillen am Waldrand

Wir bitten um Beachtung: Gemäß Art. 17 des Bayerischen Waldgesetzes ist ein Abstand von 100 m zum Wald einzuhalten, wenn ein offenes Feuer betrieben werden soll. Laut dem Landratsamt Schweinfurt gilt das streng genommen auch für das Grillen mit Holzkohle und auch auf dem eigenen Grundstück. Da man das Grillen mit Holzkohle insbesondere den Bewohnern am Waldrand allerdings nicht komplett versagen möchte, wäre dies durch geeignete Maßnahmen (z. B. Wasser in der Nähe, Deckel zur Vermeidung von Funkenflug...) dennoch in Zeiten, in denen es nicht allzu trocken ist, vereinzelt möglich. Diese gilt es natürlich insbesondere in den Sommermonaten zu beachten, in denen eine längere Trockenphase herrscht.