An die Gemeinde Dittelbrunn werden häufig Klagen von Fußgängern wegen überhängender Hecken und Sträucher auf Gehwege herangetragen. Die Hecken und Sträucher sind auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, damit 2 Personen nebeneinander auf dem Gehweg gehen können. Wichtig ist dies vor allem für Kleinkinder, die von den Eltern begleitet werden. Generell sind die Gehwege bis zu einer Höhe von 2,50 m, Fahrbahnen bis zu 3,50 m freizuhalten. Im Bedarfsfalle müssen Hecken, Sträucher und Bäume zurückgeschnitten werden, damit Verkehrszeichen und Straßennamenschilder wieder deutlich sichtbar und lesbar werden und Straßenlampen ihrer Ausleuchtung nachkommen können. Der Rückschnitt kann auf den gemeindlichen Sammelplätzen entsorgt werden.
Weiterhin wird gebeten, die öffentlichen Gehwege vor den Grundstücken regelmäßig zu kehren und ein ordnungsgemäßes Abfließen von Regenwasser in die Einläufe zu gewährleisten.