Lageplan - nicht maßstabsgetreu
Mit Bescheid vom 19.12.2025 Nr. 40-610/2/2-123 hat das Landratsamt die 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dittelbrunn [für das Gebiet Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen II] genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 109, Anschrift: Rathausplatz 1, 97456 Dittelbrunn, während folgender Zeiten, Montag bis Mittwoch und Freitag von 8 – 12 Uhr, Dienstag von 14 – 16 Uhr und Donnerstag von 14 – 18 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des
§ 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach