In der Sitzung am 21.11.2022 beschloss der Gemeinderat Dittelbrunn die Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen I“ im GT Pfändhausen.
In der Sitzung vom 23.05.2023 hat der Gemeinderat Dittelbrunn die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen I“ für ein Sondergebiet „Erzeugung regenerativer Energie“ (S) gemäß § 11 BauNVO gebilligt.
In den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die Flurstücke Fl.-Nr. 307, 306, 300, 298, 297, 296, 295, 289, 288/1, 288, 287, 286, 285, 277, 276, 275, 265, 264, 263, 261 und 260 sowie Teilflächen der Flurnummern 304, 301, 299, 284, 282, 281, 280, 278, 274, 266, 259, 252 und 251 jeweils Gemarkung Pfändhausen, einbezogen werden. Die Flächen liegen nordwestlich von Pfändhausen. Sie werden nördlich durch die Gemarkungs-grenze nach Rannungen abgegrenzt. Südlich werden sie durch den Berghof begrenzt. Östlich sowie südwestlich werden die Flächen durch die Feldflur Pfändhausens umgeben. Die Flächen liegen nördlich der Flurlage „Kühruhe“.
Der folgende Lageplan zeigt die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans:
Mit Beschluss des Gemeinderats Dittelbrunn wurde die frühzeitige Auslegung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen I“ (§ 3 Abs. 1 BauGB) folgender Unterlagen angeordnet:
| - | Plandarstellung |
| - | Begründung zum Bebauungsplan |
| - | Begründung zur Grünordnung |
| - | Umweltbericht |
| - | Pflanzschema |
Der Entwurf des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen I“ sowie die zugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 23.06.2023 bis 24.07.2023 in der Gemeinde Dittelbrunn, Zimmer 109, Rathausplatz 1, 97456 Dittelbrunn, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die o.g. Planunterlagen sind während der genannten Frist auch auf der Internetseite der Gemeinde Dittelbrunn abrufbar:
www.dittelbrunn.de/gemeinde/neuigkeiten/amtliche-bekanntmachungen/
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden; nicht innerhalb der Auslegung abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.