Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Geltungsbereich (Lageplan)
Entsprechend dem Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Pfändhausen I“ sollen in den Geltungsbereich der 16. Änderung des Flächennutzungsplans die Flurstücke Fl.Nr. 307, 30,6 304, 296, 297, 298, 299, 300, 285, 295, 284, 286, 287, 288, 288/1, 289, 276, 275, 277, 259, 260, 261, 263, 265 und 264 sowie Teilflächen der Flurnummern 301, 282, 281, 280, 278, 274, 252, 251 und 266, jeweils Gemarkung Pfändhausen, einbezogen werden.
Die Flächen liegen nordwestlich von Pfändhausen. Sie werden nördlich durch die Gemarkungsgrenze nach Rannungen abgegrenzt. Südlich werden sie durch den Berghof begrenzt. Östlich sowie südwestlich werden die Flächen durch die Feldflur Pfändhausens umgeben. Die Flächen liegen nördlich der Flurlage „Kühruhe“. Der Ortsrand von Pfändhausen liegt etwa 320 m in südöstlicher Richtung entfernt. Das Sondergebiet ist aufgrund der Lage auf einer dem Dorf abgewandten und leicht nach Norden fallenden Fläche, sowie einem speziellen Zuschnitt der Planfläche von den Ortsteilen der Gemeinde aus nicht einsehbar.
Insgesamt umfasst der Geltungsbereich ca. 61 ha Fläche.
Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).
Der räumliche Geltungsbereich der 16. Änderung des Flächennutzungsplans kann im Rathaus, Zimmer 109, Anschrift: Rathausplatz 1, 97456 Dittelbrunn, während der Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch und Freitag von 8 – 12 Uhr, Dienstag von 14 – 16 Uhr und Donnerstag von 14 – 18 Uhr bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter www.dittelbrunn.de eingesehen werden.
Verfahrensart
Die 16. Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen I“ aufgestellt und die vorgenannten Flächen als „Sonstige Sondergebietsflächen „Freiflächenphotovoltaik“ nach § 11 Abs. 2 BauNVO dargestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Dittelbrunn hat auf Antrag der Firma 1A-Solar-Projekt GmbH, Nußbergstr. 65, 97422 Schweinfurt, am 23.05.2023 die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Ziel ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freilandanlage in der Gemarkung Pfändhausen, durch die Firma 1A-Solar-Projekt GmbH, zur Gewinnung erneuerbarer Energie und deren Einspeisung in das Hochspannungsnetz des überregionalen Netzbetreibers, mit einer installierten Leistung von ca. 60 MWp. Mit der Anlage können ca. 15.750 3-4 Personen-Haushalte mit Strom versorgt werden.
Die Fläche von ca. 61 ha wird als Sondergebiet für Photovoltaikanlagen festgesetzt. Die Modulfläche nach Ausgleichsflächen und Eingrünung wird bei ungefähr 53 ha liegen.