I.
H a u s h a l t s s a t z u n g
der Gemeinde Dittelbrunn, Landkreis Schweinfurt für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Dittelbrunn folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt,
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit — 23.705.000 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit — 6.971.000 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.828.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 180.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt (1):
1. Gewerbesteuer 380 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 EURO festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Gemeinde Dittelbrunn, 05.06.2025
(1) Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern betragen gemäß der Hebesatzsatzung vom 23.10.2024
1. Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) — 320 v.H.
2. Grundsteuer B (für Grundstücke) — 320 v.H.
II.
Das Landratsamt Schweinfurt hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 28.05.2025, Az. 30-941/2/1-123 die Haushaltssatzung mit den genehmigungspflichtigen Bestandteilen für das Jahr 2025 rechtsaufsichtlich genehmigt.
III.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Dittelbrunn für das Haushaltsjahr 2025 samt ihrer Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO ab dem 16.06.2025 bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus, Rathausplatz 1, Erdgeschoss, Zimmer 15, während der allgemeinen Dienstzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus.