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Amtsblatt der Gemeinde Dittelbrunn
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Dittelbrunn, Landkreis Schweinfurt für das Haushaltsjahr 2024

I.

Haushaltssatzung der Gemeinde Dittelbrunn,

Landkreis Schweinfurt für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Dittelbrunn folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt,

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  21.253.000 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  9.774.000 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.400.000 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

320 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

320 v. H.

2.

Gewerbesteuer

380 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 EURO festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Gemeinde Dittelbrunn, 20.06.2024

gez.
Willi Warmuth
1. Bürgermeister

II.

Das Landratsamt Schweinfurt hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.06.2024, Az. 30-941/2/1 die Haushaltssatzung mit den genehmigungspflichtigen Bestandteilen für das Jahr 2024 rechtsaufsichtlich genehmigt.

III.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Dittelbrunn für das Haushaltsjahr 2024 samt ihrer Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO ab dem 28.06.2024 bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus, Rathausplatz 1, Erdgeschoss, Zimmer 15, während der allgemeinen Dienstzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Gemeinde Dittelbrunn, 20.06.2024
gez.
Willi Warmuth
1. Bürgermeister