I.
Haushaltssatzung der Gemeinde Dittelbrunn,
Landkreis Schweinfurt für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Dittelbrunn folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt,
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 21.253.000 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 9.774.000 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.400.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 320 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 320 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 380 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 EURO festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Gemeinde Dittelbrunn, 20.06.2024
II.
Das Landratsamt Schweinfurt hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.06.2024, Az. 30-941/2/1 die Haushaltssatzung mit den genehmigungspflichtigen Bestandteilen für das Jahr 2024 rechtsaufsichtlich genehmigt.
III.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Dittelbrunn für das Haushaltsjahr 2024 samt ihrer Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO ab dem 28.06.2024 bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus, Rathausplatz 1, Erdgeschoss, Zimmer 15, während der allgemeinen Dienstzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus.