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Amtsblatt der Gemeinde Dittelbrunn
Ausgabe 14/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Strohverbrennen

Das Verbrennen ist nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und nur an Werktagen von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr zulässig. Das Feuer ist von mind. 2 mit geeignetem Gerät ausgestattet, leistungs- und reaktionsfähigen Personen über 16 Jahren ständig zu überwachen. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden. Um die Brandfläche sind Bearbeitungsstreifen von mind. 3 m Breite zu ziehen, die von Pflanzenabfällen freizumachen sind.

Besonders zu beachten sind folgende Abstände:

100 m zu Gebäuden,

100 m zu Waldrändern,

25 m zu Feldgehölzen, Hecken und anderen

brandgefährdeten Gegenständen,

75 m zu öffentlichen Verkehrswegen,

10 m zu öffentlichen Feldwegen.

Es ist sicherzustellen, dass die Glut beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit erloschen sein muss. Die Verbrennungsrückstände sind möglichst bald in den Boden einzuarbeiten.