Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Dittelbrunn
Ausgabe 14/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ferienpass 2024

Die Gemeinde Dittelbrunn gibt große und kleine Ferienpässe aus. Der große Ferienpass gilt in den Pfingstferien und in den Sommerferien, der kleine Ferienpass gilt nur in den Sommerferien.

Alle Kinder und Jugendliche an allgemeinbildenden Schulen (einschl. Geburtsjahrgang 2006), die Schulferien haben (ab Geburtsjahrgang 2009/15 Jahren: Vorlage des Schülerausweises; FOS/BOS-Besuch beabsichtigt: Vorlage der Anmeldebestätigung)

und

arbeitslose Jugendliche (ohne Arbeitslosengeldbezug o. ä., Bescheinigung der Agentur für Arbeit erforderlich) bis zu 18 Jahren (einschl. Jahrgang 2006) können einen Ferienpass erhalten.

Bitte beachten: Schüler, die die Schule Ende Juli beenden, haben keinen Anspruch mehr auf einen kleinen Ferienpass (nur Sommerferien).

Leistungen:

-

täglich einmal gebührenfreier Eintritt in das „Sport- und Freizeitbad Silvana“

-

Ermäßigung beim Ferienprogramm der Stadt Schweinfurt während der Sommerferien

-

nur bei Buchung der Bus-Nutzung: beliebig viele Busfahrten im gesamten Liniennetz der Stadtwerke Schweinfurt

-

viele andere Einrichtungen und Geschäfte gewähren ebenfalls Ermäßigungen, wie zum Beispiel: Freizeiteinrichtungen, Kletterwälder, Abenteuerspielplätze oder Natur-/Erlebnisparks

Preis für den großen Ferienpass:

Alle Leistungen:

1. Kind

76 €

2. Kind

69 €

3. Kind

61 €

Ohne Busfahrt:

1. Kind

40,50 €

2. Kind

34 €

3. Kind

27 €

Preis für den kleinen Ferienpass:

Alle Leistungen:

1. Kind

56 €

2. Kind

50 €

3. Kind

45 €

Ohne Busfahrt:

1. Kind

31,50 €

2. Kind

26 €

3. Kind

21 €

(Preise nach Abzug des freiwilligen Zuschusses der Gemeinde Dittelbrunn).

Der große Ferienpass wird ab sofort im Rathaus ausgegeben, eine Terminvereinbarung ist erforderlich. Der kleine Ferienpass wird erst nach den Pfingstferien verkauft. Ein Lichtbild ist immer erforderlich! Ab dem Geburtsjahrgang 2009 muss ein Schülerausweis vorgelegt werden! Arbeitslose Jugendliche ohne Arbeitslosengeldbezug oder ähnlichem, einschließlich Geburtsjahrgang 2006 mit Bescheinigung der Agentur für Arbeit.