Amtsblatt der Gemeinde Dittelbrunn
Ausgabe 14/2025
Nachrichten aus dem Rathaus
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Marienbachtaler der Gemeinde Dittelbrunn gehen neu in den Druck
Nächster Artikel: Standesamtliche Trauungen in der Gemeinde Dittelbrunn
Parken im verkehrsberuhigten Bereich
Die Gemeinde Dittelbrunn weist darauf hin, dass das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen nur auf ausgewiesenen Parkflächen erlaubt ist (Anlage 3 laufende Nummer 12 StVO). Wer ein Fahrzeug führt, muss außerdem mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Dies dient der Sicherheit der Fußgänger und Kinder in diesem Bereich.