SATZUNG der Gemeinde Dittelbrunn, Landkreis Schweinfurt, über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen I“ für den Gemeindeteil Pfändhausen der Gemeinde Dittelbrunn
Die Gemeinde Dittelbrunn erlässt aufgrund § 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. V. m. § 10 BauGB folgende
S A T Z U N G
über die Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen I“ für den Gemeindeteil Pfändhausen
§ 1
Für die städtebauliche Ordnung in dem Baugebiet „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen I“ im Gemeindeteil Pfändhausen ist der am 24.06.2024, im ergänzenden Verfahren mit Beschluss vom 23.06.2025, als Satzung beschlossene Bebauungsplan maßgebend.
§ 2
Die Planzeichnung mit Zeichenerklärung und Textteil vom 24.06.2024, die Begründung, die Begründung zur Grünordnung sowie der Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom 24.06.2024) sind Bestandteil dieser Satzung.
§ 3
Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft. Der Bebauungsplan mit Begründung, Begründung zur Grünordnung und Umweltbericht wird im Rathaus in Hambach, Rathausplatz 1, 97456 Dittelbrunn, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Hierbei wird über den Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben.
Dittelbrunn, den 01.07.2025