Amtsblatt der Gemeinde Dittelbrunn
Ausgabe 15/2025
Nachrichten aus dem Rathaus
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Parken im verkehrsberuhigten Bereich
Die Gemeinde Dittelbrunn weist darauf hin, dass das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen nur auf ausgewiesenen Parkflächen erlaubt ist (Anlage 3 laufende Nummer 12 StVO). Wer ein Fahrzeug führt, muss außerdem mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Dies dient der Sicherheit der Fußgänger und Kinder in diesem Bereich.