„Stellplatzsatzung der Gemeinde Dittelbrunn“
Zu § 2 „Anzahl“:
zu 2) Abweichend von den vorgeschriebenen zwei Stellplätzen pro Wohneinheit kann eine Abweichung für „kleine Wohneinheiten“ beantragt werden. Als kleine Wohneinheit zählen Ein- bis Zweizimmerwohnungen mit einer Wohnfläche von max. 50 m² (vgl. Sozialrecht, Wohnraumbedarf für eine Person). Sollte im Bebauungsplan eine Festsetzung zur Stellplatzanzahl formuliert sein ist hier entsprechend die Befreiung mit Verweis auf diese Durchführungsbestimmungen zu beantragen.