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Amtsblatt der Gemeinde Dittelbrunn
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Durchführungsbestimmungen

„Stellplatzsatzung der Gemeinde Dittelbrunn“

Zu § 2 „Anzahl“:

zu 2) Abweichend von den vorgeschriebenen zwei Stellplätzen pro Wohneinheit kann eine Abweichung für „kleine Wohneinheiten“ beantragt werden. Als kleine Wohneinheit zählen Ein- bis Zweizimmerwohnungen mit einer Wohnfläche von max. 50 m² (vgl. Sozialrecht, Wohnraumbedarf für eine Person). Sollte im Bebauungsplan eine Festsetzung zur Stellplatzanzahl formuliert sein ist hier entsprechend die Befreiung mit Verweis auf diese Durchführungsbestimmungen zu beantragen.

Dittelbrunn, 08.06.2026
Warmuth, 1. Bürgermeister