Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB
Gemeinde Dittelbrunn
für die 18. Änderung des Flächennutzungsplans
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 24.07.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Geltungsbereich (Lageplan)
In den Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die Flurstücke Fl.-Nr. 933, Teilfläche der Fl.-Nr. 934 und Teilfläche der Fl.-Nr. 935 der Gemarkung Dittelbrunn, einbezogen werden. Die Fläche befindet sich zwischen dem Bebauungsplan „Am Steinig“ und dem Bebauungsplan „westliches Baugebiet Teil II“ nordöstlich vom Marienbachzentrum. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich 2.300 m² Fläche.
Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Flächennutzungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).
Der räumliche Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplans kann im Rathaus, Zimmer 109, Anschrift: Rathausplatz 1, 97456 Dittelbrunn, während der Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch und Freitag von 8 – 12 Uhr, Dienstag von 14 – 16 Uhr und Donnerstag von 14 – 18 Uhr bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter www.dittelbrunn.de eingesehen werden.
Verfahrensart
Die 18. Änderung des Flächennutzungsplans wird für die vorgenannten Flächen als „Sonstige Sondergebietsflächen „Versorgungsanlage Fernwärme“ nach § 11 Abs. 2 BauNVO dargestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Dittelbrunn hat am 24.07.2023 die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Ziel ist die Errichtung einer Heizzentrale in der Gemarkung Dittelbrunn, um diverse Haushalte mit Fernwärme zu versorgen.
Die Fläche von 2.300 m² wird als Sondergebiet für „Versorgungsanlage Fernwärme“ festgesetzt.
Dittelbrunn, 25.07.2023