Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB
Gemeinde Dittelbrunn
für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 24.07.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Geltungsbereich (Lageplan)
Entsprechend dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Holzhausen I“ sollen in den Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplans die Flurstücke Fl.-Nr. 2263, 2262, 2251, 2249, 2249/1 jeweils Gemarkung Holzhausen mit einer Gesamtflächengröße von 21,3 ha, einbezogen werden.
Die Flächen liegen südwestlich von Holzhausen. Sie werden westlich durch die Gemarkungsgrenze nach Poppenhausen abgegrenzt.
Die Flächen der Teilbereiche werden landwirtschaftlich genutzt, sie liegen au
f einer sanft nach Süden und Westen geneigten Fläche, getrennt durch eine Talmulde mit einem temporär wasserführenden Graben. Im Westen und bei den südlichen Teilflächen auch im Süden grenzen direkt Waldflächen an, nach Norden und Osten folgend jeweils landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Flächennutzungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).
Der räu
mliche Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplans kann im Rathaus, Zimmer 109, Anschrift: Rathausplatz 1, 97456 Dittelbrunn, während der Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch und Freitag von 8 – 12 Uhr, Dienstag von 14 – 16 Uhr und Donnerstag von 14 – 18 Uhr bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter www.dittelbrunn.de eingesehen werden.
Verfahrensart
Die 15. Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaik Holzhausen I“ aufgestellt und die vorgenannten Flächen als „Sonstige Sondergebietsflächen „Freiflächenphotovoltaik“ nach § 11 Abs. 2 BauNVO dargestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Dittelbrunn hat auf Antrag der Firma SÜDWERK Energie GmbH, Sternshof 1, 96224 Burgkunstadt, am 24.07.2023 die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Ziel ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freilandanlage in der Gemarkung Holzhausen, durch die Firma SÜDWERK Energie GmbH, zur Gewinnung erneuerbarer Energie und deren Einspeisung in das Hochspannungsnetz des überregionalen Netzbetreibers, mit einer installierten Leistung von ca. 18 MWp. Mit der Anlage kann eine jährliche Strommenge von über 18 Millionen kWh erzeugt werden.
Die Fläche von ca. 21,3 ha wird als Sondergebiet für Photovoltaikanlagen festgesetzt.
Dittelbrunn, 25.07.2023