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Amtsblatt der Gemeinde Dittelbrunn
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses 17. Änderung des Flächennutzungsplans

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB

Gemeinde Dittelbrunn

für die 17. Änderung des Flächennutzungsplans

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 24.07.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Geltungsbereich (Lageplan)

Entsprechend dem Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Pfändhausen II“ sollen in den Geltungsbereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplans die Flurstücke, Fl.-Nr. 390, 391 (Teilfläche), 392, 393, 397, 398, 1217, jeweils Gemarkung Pfändhausen, einbezogen werden.

Die Flächen liegen auf einer nach Westen geneigten Fläche, getrennt durch einen Flurweg. Sie liegen nordöstlich vom Steinbruch Holzhausen und werden westlich durch die Gemarkungsgrenze nach Poppenhausen abgegrenzt.

Insgesamt umfasst der Geltungsbereich 11,3 ha Fläche.

Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Flächennutzungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Der räumliche Geltungsbereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplans kann im Rathaus, Zimmer 109, Anschrift: Rathausplatz 1, 97456 Dittelbrunn, während der Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch und Freitag von 8 – 12 Uhr, Dienstag von 14 – 16 Uhr und Donnerstag von 14 – 18 Uhr bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter www.dittelbrunn.de eingesehen werden.

Verfahrensart

Die 17. Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen II“ aufgestellt und die vorgenannten Flächen als „Sonstige Sondergebietsflächen „Freiflächenphotovoltaik“ nach § 11 Abs. 2 BauNVO dargestellt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Die Gemeinde Dittelbrunn hat auf Antrag der Firma SÜDWERK Energie GmbH, Sternshof 1, 96224 Burgkunstadt, am 24.07.2023 die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Ziel ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freilandanlage in der Gemarkung Pfändhausen, durch die Firma SÜDWERK Energie GmbH, zur Gewinnung erneuerbarer Energie und deren Einspeisung in das Hochspannungsnetz des überregionalen Netzbetreibers, mit einer installierten Leistung von 9 MWp. Mit der Anlage kann eine jährliche Strommenge von über 9 Millionen kWh erzeugt werden.

Die Fläche von 11,3 ha wird als Sondergebiet für Photovoltaikanlagen festgesetzt.

Dittelbrunn, 25.07.2023

gez.
Warmuth, 1. Bürgermeister
Gemeinde Dittelbrunn