Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Dittelbrunn
Ausgabe 16/2023
Nachrichten aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 24.07.2023

TOP 1

Vollzug der StVO; Sperrung bestimmter Feldwege

In der Sitzung wurden ausführlich die verschiedenen Möglichkeiten einer Beschilderung und die damit verbundenen Konsequenzen erörtert. Insbesondere die Zufahrtsmöglichkeiten zu den Aussiedlerhöfen wurden thematisiert. Letztlich wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung (Die bezeichneten Wege sind wie oben aufgeführt mittels Verkehrszeichen 260 „Verbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge, Krafträder, Kleinkrafträder und Mofas“ und dem Zusatzzeichen „Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ zu sperren).

einstimmig mit 0: 13 Stimmen abgelehnt.

TOP 2

Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaik Dittelbrunn I GT Holzhausen mit gleichzeitiger 15. Änderung des Flächennutzungsplanes

Folgende Beschlüsse wurden in der Sitzung gefasst:

Beschluss 1:

Im weiteren Verfahren wird die Bezeichnung des bisherigen Bauleitplanverfahrens „Freiflächenphotovoltaik Dittelbrunn I“ auf „Freiflächenphotovoltaik Holzhausen I“ aufgrund der Lage und dem besseren Wiedererkennungswert geändert und der Geltungsbereich um die Fl.-Nrn.: 2249 und 2249/1 der Gemarkung Holzhausen ergänzt.

Abstimmung: 13 : 2

Beschluss 2:

Der Gemeinderat beschloss, nur die Beschlussvorschläge vorzutragen und in einem Sammelbeschluss über die Anregungen und Einwendungen zu entscheiden.

Abstimmung: 15 : 0

Beschluss 3:

Der Gemeinderat stimmt den Beschlussvorschlägen für die notwendigen Abwägungen zu:

-

zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlage

sowie

-

zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaik Holzhausen I"

GT Holzhausen“

Abstimmung: 13 : 2

Beschluss 4:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dittelbrunn beschließt, dass die Verfahrensart des Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaik Holzhausen I“ von einem „vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB“ zu einem „Angebots Bebauungsplan nach § 30 BauGB gewechselt wird.

Abstimmung: 13 : 2

TOP 3

Aufstellungsbeschluss 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufhebung der bisherigen Aufstellungsbeschlüsse

Beschluss 1:

Der Aufstellungsbeschluss für das laufende Bauleitplanverfahren zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Freiflächenphotovoltaik Holzhausen I“ wird hiermit nachgeholt.

Abstimmung: 13 : 2

Beschluss 2:

Der Aufstellungsbeschluss für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Heizzentrale“ wird aufgehoben.

Abstimmung: 15 : 0

TOP 4

Aufstellungsbeschluss 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für Sonstige Sondergebietsflächen „Freiflächenphotovoltaik“, Gemarkung Pfändhausen

Beschluss:

Die Gemeinde Dittelbrunn beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die Flurstücke Fl.-Nr. 390, 391 (Teilfläche), 392, 393, 397, 398, 1217 der Gemarkung Pfändhausen, die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für Sonstige Sondergebietsflächen „Freiflächenphotovoltaik“ Pfändhausen II nach § 11 Abs.2 BauNVO.

Dieser Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmung: 11 : 4

TOP 5

Bebauungsplan Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen II mit gleichzeitiger 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dittelbrunn billigt im Parallelverfahren den Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan im Bereich "Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen II" sowie den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen II“ und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich sowie auf der Homepage der Gemeinde bekanntzumachen.

Abstimmung: 10 : 5

TOP 6

Aufstellungsbeschluss 18. Änderung Flächennutzungsplan „Heizzentrale Dittelbrunn“

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dittelbrunn beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die Flurstücke Fl.-Nr. 933, 934 und 935 der Gemarkung Dittelbrunn, die Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes. Dieser Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmung: 15 : 0

TOP 7

Kommunale Wärmeplanung; Antrag auf Förderung

Das Wärmeplanungsgesetz soll überarbeitet werden, was voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte erfolgen wird. Die Wärmeplanung soll verpflichtend flächendeckend eingeführt werden, auch in Gebieten unter 10.000 Einwohnern. Die Wärmepläne sollen deutschlandweit spätestens bis 30.06.2028 erstellt werden, wobei eine Staffelung nach Gebietsgrößen vorgesehen ist Die kommunale Wärmeplanung wird derzeit über die Kommunalrichtlinie des Bundes mit 90 % gefördert, wenn der Antrag bis 31.12.2023 gestellt wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote von Planungsbüros einzuholen und einen entsprechenden Förderantrag vor dem 31.12.2023 zu stellen.

Abstimmung: 15 : 0

TOP 8

Städtebau Hambach; Erstellen einer Gestaltungsfibel mit Kommunalem Förderprogramm

Die Gemeinde Dittelbrunn erstellt eine neue Gestaltungsfibel mit kommunalem Förderprogramm für die Gemeindeteile Hambach und Dittelbrunn durch Überarbeitung und Anpassung der bestehenden Gestaltungsfibel.

Mit der Erstellung der Fibel sowie der Überarbeitung des Kommunalen Förderprogrammes soll das Architekturbüro Perleth, Schweinfurt, beauftragt werden. Das vorgelegte Angebot in Höhe von 12.916,74 € soll als Grundlage für den Zuschussantrag bei der Regierung von Unterfranken dienen. Der Auftrag kann erst nach Vorliegen der Zuschusszusage erteilt werden.

Abstimmung: 15 : 0

TOP 9

Vollzug der Baugesetze; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 857 GT Holzhausen

Das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Vorhaben wird erteilt.

Abstimmung: 15 : 0

TOP 10

Aufnahme eines Kommunaldarlehens 2023 – 2. Teilbetrag KfW

Der Darlehensaufnahme bei der KfW zu den genannten Konditionen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, den 2. Teilbetrag in Höhe von 1.320.000 € bei der KfW abzurufen.

Abstimmung: 15 : 0

TOP 11

Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung wegen Wegfall der Geheimhaltung

In der nichtöffentlichen Sitzung am 23.05.2023 wurden folgende Aufträge vergeben:

  • Generalsanierung Schwimmbad/Turnhalle Dittelbrunn; Planungsauftrag Bietergemeinschaft Architekturbüros Rüth/Messerschmitt, Bad Kissingen
  • KiTa-Neubau; Schreinerarbeiten – Innentüren an Schreinerei Rene Wagner, Steinbach-Hallenberg
  • KiTa-Neubau; Bauendreinigung an Firma K + S, Schweinfurt
  • KiTa Am Marienbach; Klimaanlage an die Firma Sonepar. Einbau erfolgt durch Bauhof
  • Förderprogramm Gigabit-Richtlinie 2.0; Durchführung der Markterkundung für GT Dittelbrunn und Hambach durch das Büro Dr. Först, Würzburg
  • Anschaffung eines Unimogs; Auftrag erteilt an Fa. Herold, Würzburg.

Auszug aus Bekanntgaben und Anfragen:

  • Nachdem kein neuer Standort für eine Postfiliale in Dittelbrunn gefunden wurde, beabsichtigt die Post, eine Packstation neben der Bücherzelle in Dittelbrunn aufzustellen. Bilder der Packstation werden gezeigt. Das Gremium hat keine Bedenken hinsichtlich des beabsichtigten Standorts.
  • Auf der Fläche im Gebiet Grund GT Dittelbrunn wird kein Einkaufsmarkt gebaut! Es handelt sich um eine Lagerfläche für Erdaushub der Baustellen Wasserleitung Waldstraße.