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Amtsblatt der Gemeinde Dittelbrunn
Ausgabe 16/2023
Der Bürgermeister informiert
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Gemeindlicher Obstbaumverstrich wieder sehr gut besucht

Traditioneller Obstbaumverstrich

177 Euro tragen nicht wesentlich dazu bei, den Haushalt der Gemeinde Dittelbrunn zu finanzieren. Das ist auch nicht das vorrangige Ziel bei der traditionellen jährlichen Versteigerung der Ernte der gemeindlichen Obstbäume, dem „Obstbaumverstrich“. 1. Bürgermeister Willi Warmuth hatte wieder zu diesem Ereignis geladen, das es seit nun 12 Jahren wieder in der Gemeinde gibt, nachdem es vorher ein wenig in Vergessenheit geraten war. An der Trieb in Hambach trafen sich frühmorgens um 9:00 Uhr 23 Bürgerinnen und Bürger, darunter auch 5 Kinder, um entlang des Triebweges die Obstbäume zu begutachten und zu ersteigern. Zum „Zungenlösen“ gabs am Beginn, auch traditionell seit 12 Jahren einen „Willi“ bzw. für die Kids einen Apfelsaft. Danach gabs gleich einen großen Walnussbaum zum Ersteigern, der wohl aufgrund der räumlichen Nähe wieder an die Nachbarschaft ging. In diesem Jahr kündigt sich wieder eine reiche Ernte an, nachdem im vergangenen Jahr diese etwas gering ausfiel. Die diesjährige Braut“, also der am höchsten bebotene Baum ging in diesem Jahr für 12 Euro an eine Hambacher Familie, ein gut gefüllter Apfelbaum.

Auch die Kinder hatten viel Spass, natürlich mit Erlaubnis der Eltern, ab und zu auch mitzubieten. „Wir haben hier die Möglichkeit, unseren Kids zu zeigen, dass es Obst nicht nur im Supermarkt gibt“ freute sich Willi Warmuth über die große Resonanz.

Die gemeindlichen Bäume sind mit einer Nummer versehen. Auch an anderen Standorten können diese bei Michaela Reichert im Rathaus unter Michaela.reichert@dittelbrunn oder 09725/712441 beboten werden. Im Gegenzug zu anderen Kommunen markiert die Gemeinde Dittelbrunn ihre „zum Naschen freigegebenen“ Bäume nicht mit Bändern. Die Gemeinde Dittelbrunn hat mehrere Hundert Streuobstbäume, so dass es, nicht zuletzt auch um Plastik zu vermeiden, sinnvoller erscheint, die erheblich wenigeren vergebenen Bäume zu Kennzeichnen. Alle anderen gemeindlichen Bäume dürfen „benascht“ werden.