Einziehung mehrerer Feldwege bzw. Teilflächen von Feldwegen auf der Gemarkung Pfändhausen
Öffentliche Bekanntmachung der Absicht der Einziehung
Die Gemeinde Dittelbrunn beabsichtigt, die nachfolgend aufgeführten Feldwege bzw. Teilflächen der Feldwege auf Pfändhäuser Gemarkung gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) einzuziehen.
1. Feldweg Nr. 89 Weg ober den Schloßbauernäckern Fl.Nr. 252; Teilfläche von ca. 115 m
2. Feldweg Nr. 88 Steinbruchweg Fl.Nr. 262
3. Feldweg Nr. 87 Weg durch den Steinbruch Fl.Nr. 263
4. Feldweg Nr. 65 Weg zum Steinbruch Fl.Nr 274, Teilfläche von ca. 288 m
5. Feldweg Nr. 85 Am Steinbruch Fl.Nr. 277
6. Feldweg Nr. 84 Schleifweg III Fl.Nr. 295, Teilfläche von ca. 246 m
7. Feldweg Nr. 83 Schleifweg II Fl.Nr. 285
Eigentümer der Feldwege ist die Gemeinde Dittelbrunn.
Die vorgenannten Feldwege bzw. Teilflächen davon sollen gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BayStrWG eingezogen werden, weil diese jegliche Verkehrsbedeutung verloren haben.
Die Wege bzw.Teilstrecken davon sollen an die Betreibergesellschaft der Freiflächen-PV-Anlage verpachtet und mit Solarmodulen überbaut werden. Künftig sind sie für eine private Nutzung vorgesehen.
Die Absicht der Einziehung ist gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG drei Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Einziehung kann erst nach Ablauf dieser Frist rechtswirksam verfügt werden. Während der Bekanntmachungsfrist können Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Unterlagen können von
Montag, 23.09.2024 bis einschließlich Montag, 23.12.2024
während der üblichen Öffnungszeiten oder nach vorheriger telefonischer Anmeldung (09725/712421) im Rathaus der Gemeinde Dittelbrunn, Rathausplatz 1, Zimmer 101, 97456 Dittelbrunn, eingesehen werden.
Dittelbrunn, 12.09.2024
Gez. Warmuth
1. Bürgermeister