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Amtsblatt der Gemeinde Dittelbrunn
Ausgabe 17/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Allgemeine Hinweise

Pflege von unbebauten Grundstücken

Immer wieder wird festgestellt, dass im Gemeindebereich unbebaute Grundstücke nicht regelmäßig gemäht werden. Es wird deshalb erneut auf die bestehende Verordnung über die Pflege von Grundstücken und deren Schutz vor Verwilderung hingewiesen. Danach sind die Grundstücke so zu pflegen, dass sie das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen. Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sind Grundstücke vor Verwilderung zu bewahren und deshalb unter anderem mindestens zweimal jährlich, und zwar in den Monaten Mai/ Juni und September/ Oktober abzumähen. Hecken sind mindestens einmal jährlich zu schneiden und Sträucher bei Bedarf auszulichten. Pflegerückschnitte sind jederzeit gestattet. Sollten die Grundstücke wiederholt und auch auf Aufforderung nicht gemäht und gepflegt werden, wird die Gemeinde weitere Schritte einleiten.

Straßenreinigung:

Überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern über Gehwegen und Fahrbahnen

An die Gemeinde Dittelbrunn werden häufig Klagen von Fußgängern wegen überhängender Hecken und Sträuchern auf Gehwege herangetragen. Die Hecken und Sträucher sind auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, damit 2 Personen nebeneinander auf dem Gehweg gehen können. Wichtig ist dies vor allem für Kleinkinder, die von den Eltern begleitet werden. Generell sind die Gehwege bis zu einer Höhe von 2,50 m, Fahrbahnen bis zu 3,50 m freizuhalten. Im Bedarfsfalle müssen Hecken, Sträucher und Bäume zurückgeschnitten werden, damit Verkehrszeichen und Straßennamenschilder wieder deutlich sichtbar und lesbar werden und Straßenlampen ihrer Ausleuchtung nachkommen können. Der Rückschnitt kann auf den gemeindlichen Sammelplätzen entsorgt werden.

Weiterhin wird gebeten, die öffentlichen Gehwege vor den Grundstücken regelmäßig zu kehren und ein ordnungsgemäßes Abfließen von Regenwasser in die Einläufe zu gewährleisten.

Verunreinigung durch Hundekot und Pferdemist

Verstärkt müssen wir feststellen, dass Spielplätze, öffentliche, aber auch private Grundstücke, (Rad)wege, Gehwege und Plätze durch Hunde- oder Pferdekot verunreinigt werden. Die Gemeinde hat an den verschiedensten Stellen Tütenspender aufgestellt, die bereits oft genutzt werden. Leider wird dennoch oftmals der Kot liegengelassen. Leidtragende sind zum einen Spaziergänger, aber auch die Anlieger und Gemeindearbeiter, die z.B. bei Mäharbeiten beschmutzt werden. In der Landwirtschaft können verunreinigte Flächen unter Umständen nicht mehr bewirtschaftet werden bzw. verunreinigte Pflanzen nicht mehr verwendet werden. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Allgemeinheit und beseitigen die Hinterlassenschaften Ihrer Vierbeiner!

Blumen- und Kerzenschmuck an Baumgräbern/Urnenmauern

Wir weisen darauf hin, dass das Anbringen von Blumenschmuck, Kerzen, o. Ä. vor den einzelnen Urnengrabfächern/ Säulen und auf den Urnengrabstätten unter Bäumen/ vor der Steinmauer mit Ausnahme von Allerheiligen, Ostern und Weihnachten nicht gestattet ist. Allerheiligen, Ostern und Weihnachten dürfen der Schmuck/ die Kerzen auf die Dauer von 2 Wochen aufgestellt werden. Gegenstände, die nach Ablauf dieser Frist noch aufgestellt sind, werden vom Bauhof abgeräumt.