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Amtsblatt der Gemeinde Dittelbrunn
Ausgabe 18/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung zur Landtagswahl 2023

Im Stimmbezirk 4 (Wahllokal Schulturnhalle Hambach) werden am Wahltag für wahlstatistische Auszählungen der Landtagswahl Stimmzettel verwendet, auf denen Geschlecht und Geburtsjahresgruppe vermerkt sind. Das Verfahren ist nach Art. 91 Abs. 2 des Gesetzes über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheid (Landeswahlgesetz) in Verbindung mit § 87 der Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung) zulässig und gesetzlich vorgeschrieben. Die Verwendung dieser Stimmzettel gefährdet das Wahlgeheimnis nicht. Die Auswertung erfolgt ausschließlich im Bayerischen Landesamt für Statistik, welches keinen Zugriff auf die Daten des Wählerverzeichnisses hat. Eine Zuordnung der Wähler zu den einzelnen Stimmzetteln ist daher nicht möglich. Für Briefwähler aus dem ausgewählten Stimmbezirk 4 wird keine derartige Statistik durchgeführt.