Bäume haben immer einen Eigentümer. Eigentum verpflichtet. Der Baumeigentümer ist dafür verantwortlich, dass von seinem Baum keine Schäden ausgehen und dadurch andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Er haftet für Schäden, wenn Schadwirkungen (z.B. Astbruch, Umstürzen oder Abbrechen eines Baumes) eine Folge der mangelhaften Beschaffenheit des Baumes sind und er nicht beweisen kann, die zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet zu haben.
Im Rahmen der Verkehrssicherheit ist daher jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, regelmäßige Baumkontrollen durchzuführen. In der Praxis bedeutet dies im Regelfall eine jährliche Kontrollpflicht. Beurteilt werden sollten dabei u. a. der Zustand und der Standort des Baumes und die Art des Verkehrs. Gerade durch die Trockenheit der letzten Jahre haben viele Bäume Schäden erlitten und drohen Umzustürzen oder Abzubrechen. Die Gemeinde Dittelbrunn bittet daher alle Grundstückseigentümer um regelmäßige Baumkontrollen um Gefahren abzuwenden.