Wir weisen darauf hin, dass das Anbringen von Blumenschmuck, Kerzen, o.ä. vor den einzelnen Urnennischen/Säulen und auf den Urnengrabstätten unter einem Baum mit Ausnahme von Allerheiligen, Ostern und Weihnachten nicht gestattet ist. Allerheiligen, Ostern und Weihnachten darf der Schmuck/Kerzen auf die Dauer von 2 Wochen aufgestellt werden. Gegenstände, die nach Ablauf dieser Frist noch aufgestellt sind, werden vom Bauhof abgeräumt.