In der Gemeinde Dittelbrunn werden häufig Klagen von Fußgängern wegen überhängender Hecken und Sträuchern auf Gehwegen herangetragen. Die Hecken und Sträucher sind auf die Grundstücksgrenze zurück zu schneiden, damit 2 Personen nebeneinander auf dem Gehweg gehen können. Wichtig ist dies vor allem für Kleinkinder, die von den Eltern begleitet werden. Generell sind die Gehwege bis zu einer Höhe von 2,50 m, Fahrbahnen bis zu 3,50 m freizuhalten. Im Bedarfsfall müssen Hecken, Sträucher und Bäume zurückgeschnitten werden, damit Verkehrszeichen und Straßennamenschilder wieder deutlich sichtbar und lesbar werden und Straßenlampen ihrer Ausleuchtung nachkommen können. Der Rückschnitt kann auf den gemeindlichen Sammelplätzen entsorgt werden.
Weiterhin wird darum gebeten, die öffentlichen Gehwege vor den Grundstücken regelmäßig zu kehren und ein ordnungsgemäßes Abfließen von Regenwasser in die Einläufe zu gewährleisten.