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Amtsblatt der Gemeinde Dittelbrunn
Ausgabe 19/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeindliche Freiflächen- und Begrünungssatzung

Mit Inkrafttreten der Änderungen der §§11, 13 des Ersten Modernisierungsgesetzes am 01. Oktober 2025 ist die gemeindliche Freiflächengestaltungssatzung vom 26.07.2022 außer Kraft getreten.

Wir weisen darauf hin, dass die gemeindliche Satzung bis einschließlich 30.09.2025 Gültigkeit hatte. Alle Bauvorhaben, die zwischen 01.11.2022 und 30.09.2025 genehmigt, im Zuge eines Freistellungsverfahrens, als verfahrensfreies Vorhaben nach § 57 BayBO oder anderweitig begonnen/errichtet wurden bzw. werden, müssen sich daher nach wie vor an die Vorgaben der Freiflächen- und Begrünungssatzung bzw. der in der Baugenehmigung enthaltenen diesbezüglichen Auflagen halten. Lediglich die Vorhaben, die nach dem 01.10.2025 genehmigt, freigestellt oder anderweitig errichtet wurden, sind nicht an die Vorgaben der gemeindlichen Satzung gebunden.