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Amtsblatt der Gemeinde Dittelbrunn
Ausgabe 20/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Blumen- und Kerzenschmuck an Baumgräbern/Urnenmauern

Wir weisen darauf hin, dass das Anbringen von Blumenschmuck, Kerzen, o.ä. vor den einzelnen Urnengrabfächern/Säulen und auf den Urnengrabstätten unter Bäumen/vor der Steinmauer mit Ausnahme von Allerheiligen, Ostern und Weihnachten nicht gestattet ist. Allerheiligen, Ostern und Weihnachten darf der Schmuck/Kerzen auf die Dauer von 2 Wochen aufgestellt werden. Gegenstände, die nach Ablauf dieser Frist noch aufgestellt sind, werden vom Bauhof abgeräumt.