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Amtsblatt der Gemeinde Dittelbrunn
Ausgabe 20/2025
Nachrichten aus dem Rathaus
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Pflege von unbebauten Grundstücken

Immer wieder wird festgestellt, dass im Gemeindebereich unbebaute Grundstücke nicht regelmäßig gemäht werden. Es wird deshalb erneut auf die bestehende Verordnung über die Pflege von Grundstücken und deren Schutz vor Verwilderung hingewiesen. Danach sind die Grundstücke so zu pflegen, dass sie das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen. Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sind Grundstücke vor Verwilderung zu bewahren und deshalb unter anderem mindestens zweimal jährlich und zwar in den Monaten Mai / Juni und September / Oktober abzumähen. Hecken sind mindestens einmal jährlich zu schneiden und Sträucher bei Bedarf auszulichten. Pflegerückschnitte sind jederzeit gestattet! Sollten die Grundstücke wiederholt und auch auf Aufforderung nicht gemäht und gepflegt werden, wird die Gemeinde weitere Schritte einleiten.