Die Gemeinde Dittelbrunn weist darauf hin, dass das Parken in Verkehrsberuhigten Bereichen nur auf ausgewiesenen Parkflächen erlaubt ist (Anlage 3 laufende Nummer 12 StVO). Wer ein Fahrzeug führt, muss außerdem mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Dies dient der Sicherheit der Fußgänger und Kinder in diesem Bereich.